Energieausweise für Bestandsgebäude

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Wer benötigt einen Energieausweis?

 

Ein Energieausweis muss immer dann erstellt werden, wenn ein Gebäude neu errichtet wird. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn ein Haus/Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Dieser muss vom Eigentümer oder Verkäufer dem Kaufinteressenten vorgelegt werden, bei Verkauf muss er dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden. Gleiches gilt gegenüber Mietern bei der Neuvermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der Energieausweis muss aber nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden, das heißt, wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.

Teilweise besteht auch eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr. Hier kommt es allerdings auf die Höhe der Nutzfläche an.

 

 

 

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen, die je nach Gegebenheiten legitim sind. Hier eine Zusammenfassung der beiden Ausweise:

Bedarfsenergieausweis:

     • Neubau
     • Immobilie < 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977

Verbrauchsausweis:

     • Immobilie ≥ 5 Wohneinheiten - Baujahr unwichtig
     • Immobilie < 5 Wohneinheiten und Bauantrag nach 01.11.1977


Gerne gehen wir auf Ihr Anliegen individuell ein und besprechen, welcher der beiden Energieausweise für Sie in Frage kommt. Für erste Anfragen benötigen wir hierfür nur Baujahr, Anzahl Wohneinheiten und Infos bzgl. bisheriger Sanierungen an der Gebäudehülle. Kontaktieren Sie uns!

Wärmeschutznachweise für Neubau und Sanierungsvorhaben

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Wer heute ein Haus bauen oder sanieren möchte, ist zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen verpflichtet. Neben den baurechtlichen und örtlichen Bestimmungen sind dabei auch die Mindeststandards zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes einzuhalten. Im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) sind die Anforderungen festgelegt, die den Bauherrn zur Umsetzung eines effizienten Gebäudes mit niedrigem Energiebedarf verpflichten.

 

Der Gesetzgeber stellt dem Bauherrn hierfür die notwendige Unterstützung in Form von Experten auf dem Gebiet des energieeffizienten Bauens zur Verfügung. Damit zeichnet er durch entsprechende Voraussetzung zur Aufnahme in die Expertenliste auch für eine gewisse Qualität der beratenden Experten.

 

Wenn Ihr geplantes Gebäude deutlich unter den gesetzlichen vorgegebenen Mindestanforderungen liegen soll, bestehen eventuell Fördermöglichkeiten. Hinsichtlich der Förderprogramme beraten wir Sie gerne! Hierbei ist zu beachten, dass die Förderung vor Maßnahmenbeginn zu beantragen ist.


Fördermittelberatung

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Die KfW-Bank sowie das BAFA fördern energieeffiziente Sanierungen und Neubauten. Es werden neben reinen Zuschüssen auch zinsgünstige Darlehen mit zugehörigen Tilgungszuschüssen angeboten. Hier empfiehlt es sich vorher mit Ihrem Bankberater die groben Konditionen zu klären.

Es wird unterschieden zwischen Neubau- und Sanierungsvorhaben. 

Im Neubau und bei Sanierungen zu Energieeffizienzhäusern müssen relative Werte der Gesamteffizienz, im Verhältnis zum sogenannten Referenzgebäude“, erreicht werden. 

 Es kann aber auch schon für Einzelmaßnahmen eine Förderung beantragt werden. Hierbei müssen die jeweilig angedachten Maßnahmen mit den technischen Mindestanforderungen von KfW und BAFA übereinstimmen. 

 

Durch die sich ständig ändernden Fördermöglichkeiten und den entsprechenden Anforderungen muss jedes Projekt individuell betrachtet werden. Aus diesem Grunde verzichten wir auf die Aufstellung der vielen verschiedenen Förderprogramme mit ihren Zuschüssen und Förderhöhen etc.. 

Wir wollen Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen. Egal ob Neubau oder Sanierung, umfangreiche oder kleinere Sanierung, Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Sprechen Sie uns an!

Luftdichtheitsmessungen

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Luftdichtheitsmessungen (oder auch „Blower-Door-Messungen“) bieten wir unseren Kunden ebenfalls an. Sie müssen teils als Anforderung für eine mögliche Förderung durchgeführt werden – können aber auch schlicht als Qualitätskontrolle herangezogen werden. Es wird so die Luftdichtheit des Gebäudes oder einzelner Gebäudeabschnitte bestimmt. Je nachdem wofür die Messung der Luftdichtheit benötigt wird, müssen ggf. unterschiedlich Anforderungswerte eingehalten werden. Hier können wir Ihnen bestimmt weiterhelfen.


Das Ergebnis gibt Aufschluss darüber wie groß die Infiltration bei einer bestimmten Druckdifferenz zwischen innen und außen ist. Je höher die Luftdichtheit, desto geringer sind die Wärmeverluste. Bei Undichtigkeiten in der Gebäudehülle können schnell zu Feuchteschäden am Haus führen. Beispielsweise im Dachbereich muss dafür Sorge getragen werden, dass die Feuchtigkeit, welche in der Raumluft enthalten ist, möglichst nicht in den Dachaufbau gelangt. Eine nicht fachgerechte Anbringung von sogenannten Dampfsperren kann hier große Schäden anrichten.


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. 

Nachweise EWärmeG in Baden-Württemberg

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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt für Hausbesitzer die Nutzung von 15% erneuerbarer Energie vor, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird.

 

Hier können Sie die offizielle Broschüre zum EWärmeG herunterladen, um sich einen ersten Überblick zu den Erfüllungsoptionen zu verschaffen.

 


 • Wurde Ihre Heizung bereits getauscht und Sie haben „Post“ erhalten, mit der Anweisung die Erfüllung des EWärmeG nachzuweisen?

Wir werden gemeinsam herausfinden was die für Sie beste Lösung ist, um das EWärmeG, wirtschaftlich aber auch sinnvoll, zu erfüllen.

• Der Heizungstausch steht noch bevor und Sie haben theoretisch noch die Möglichkeit im Vorhinein zu entscheiden wie das EWärmeG „geplant“ erfüllt werden könnte.

Da es viele verschiede Möglichkeiten gibt das Gesetz zu erfüllen und diese zum Teil auch untereinander kombinierbar sind, ist meist eine individuelle Beratung vor Ort nötig.

 

Gerne besprechen wir Ihren individuellen Fall!

 

Hintergrund ist:

 

Der Gebäudebestand in Baden-Württemberg ist für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich. Die CO2-Emissionen werden hauptsächlich durch ineffiziente und häufig veraltete Heizanlagen und undichte Gebäudehüllen verursacht. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden leistet daher einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von CO2-Emissionen, sie führt zu einer effizienten Nutzung der Energie und verringert dadurch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

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Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans bietet Ihnen viele Vorteile bei einer Sanierung oder einer bevorstehenden Maßnahme zur Verbesserung Ihrer Energieeffizienz.

Der iSFP ist speziell für Ihr Haus zugeschnitten und gibt Ihnen einen Einblick über den derzeitigen Zustand des Gebäudes. Dabei werden verschiedene Aspekte, wie die Gebäudedämmung oder die Anlagentechnik berücksichtigt. Darauf aufbauend zeigen wir Ihnen verschiedenen Möglichkeiten wie Sie Ihr Haus sofort oder in Zukunft mit verschiedenen Maßnahmen energetisch verbessern können.


Dabei informieren wir Sie in einem vorab Gespräch über alle für Sie derzeitig relevanten Sanierungsmöglichkeiten, die damit in Verbindung stehende Förderungen und welche Anforderungen Sie dafür zu erfüllen haben. 

Für die Erfüllung des EWärmeG kann der iSFP mit 5% angerechnet werden. 

Der iSFP wird derzeit von dem BAFA mit 80% gefördert (Zuschuss vom BAFA für den Energieberater) – der Eigenanteil des Eigentümers wird somit um den Zuschuss dem BAFA verringert.

 

 • 5% - Bonus:

Für jede Maßnahme, die von uns im iSFP aufgelistet wird erhält zusätzlich zu der normalen Förderung einen Bonus von 5%.

Gerade wenn Sie Einzelmaßnahme wie die Sanierung Ihres Daches oder den Austausch der alten Heizungsanlage planen und alle nötigen Anforderungen einhalten, ist es möglich durch das Vorschalten des iSFP zusätzlich Geld einzusparen.